Dem Antrag des Vorhabenträgers vom 03.02.2014 auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB für das Vorhaben „Wohnbebauung Braugoldareal“ wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

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